
AfD darf vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat
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AfD darf vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werden
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss.
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Read full article →AfD gewinnt vor Gericht: Der Verfassungsschutz darf die Partei vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen
Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat
Read full article →Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem behandeln
Die AfD darf vorerst nicht als gesichert extremistisch eingestuft werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden.
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